Nach einem langen Arbeitstag will sich Elke ein heißes Bad gönnen. Sie lässt Wasser ein, gibt ihr Lieblingsbadesalz dazu. Das Handy läutet – im Wohnzimmer. Ihre Freundin erzählt ihr, was ihr heute auf dem Weg zur U-Bahn zugestoßen ist, sehr ausführlich. Zu spät fällt Elke ein, dass sie baden wollte. Und schon ist etwas passiert. Die Badewanne ist übergelaufen. Am Fußboden steht das Wasser bereits einen halben Zentimeter hoch. An der Wohnungstür läutet es, die Nachbarin von unterhalb beschwert sich über einen Fleck auf ihrer Zimmerdecke. So schnell kann’s gehen.
Die BWSG hat für solche und ähnliche Fälle seit zwei Jahren Notrufnummern eingerichtet, die in jedem Haus gut sichtbar im Schaukasten hängen und am besten am Handy eingespeichert werden. Vier Unternehmen arbeiten österreichweit mit der BWSG zusammen – welcher Notdienst im jeweiligen Bundesland zuständig und welche Nummer zu wählen ist, zeigt die Österreichkarte auf Seite 65. Ziel der BWSG ist es, dass den Bewohnern im Notfall rasch geholfen wird. Unter 0800 300 380 erreichen Mieter und Eigentümer aus Wien, Niederösterreich und Burgenland die Experten des Sanierungspartners Sanag. „Unsere 30 Mitarbeiter konzentrieren sich zu 100 Prozent auf dieses Geschäft“, sagt Gerhard Aigner, Geschäftsführer des Wiener Unternehmens, das in einem Jahr sein 20-jähriges Bestehen feiern wird. Die Sanag übernimmt vom Abbruch über Reparaturen an Installationen, Fliesen oder Wänden sämtliche Sanierungsarbeiten. „Bis hin zum Zaubermachen“, scherzt Aigner und fügt hinzu: „Manchmal müssen wir wirklich zaubern.“
Wettlauf gegen die Zeit
Ruft ein Bewohner eine der Notrufnummern, bewerten die Experten der Sanierungsfirmen durch gezielte Fragen, ob tatsächlich Gefahr in Verzug ist. „Wir erfragen das Ausmaß des Schadens so genau, dass wir Leerfahrten zu hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen und damit kosteneffizient agieren können“, erklärt Sanag-Chef Aigner. Aufgrund dieser Vorgangsweise könnten die Arbeiten in 80 Prozent der Fälle innerhalb der normalen Geschäftszeiten erledigt und müssten nicht als Notdienst ausgeführt werden.
Die Notrufnummern der BWSG sind im Schadensfall rund um die Uhr erreichbar.
Welche Maßnahmen konkret durchzuführen sind, stimmen die Sanierungsfirmen mit den zuständigen Immobilienmanagern in der BWSG ab. Grundsätzlich gilt, so Aigner: „Für den Gesamterfolg von Sanierungsmaßnahmen sind die richtigen Sofortmaßnahmen entscheidend.“ Quillt unbehandeltes Holz oder Papier auf, so ist Abhilfe innerhalb von 24 Stunden nötig, bei Parkett oder Möbeln 48 Stunden und Gipsstoffe beginnen sich innerhalb von 72 Stunden zu zersetzen. Die Kurve steigt ab einer Woche rasant und damit die Gefahr von Schimmel- und Bakterienbildung.

Hilfe ist also umso effizienter, je schneller sie erfolgt. Ob Verstopfung, Rohrbruch, Brand- oder Wasserschaden, der Komplett-Schadenssanierer Sanag hat sich darauf spezialisiert, Sanierungsarbeiten in bewohnten Gebäuden durchzuführen. Aigner: „Wir nehmen auf die Bedürfnisse der Bewohner:innen Rücksicht und sorgen damit für Planbarkeit. Bei uns heißt es nicht, wir kommen morgen im Laufe des Tages, sondern wir kommen morgen zwischen 8 und 10 Uhr zu Ihnen.“
Gebäudeuntersuchung spart Kosten
Zu den zentralen Bedürfnissen der Mieter und Eigentümer zählt es, dass bei einem Rohrgebrechen, einer kaputten Fußbodenheizung oder einem Schaden auf dem Flachdach das Ausmaß der Sanierungsmaßnahmen so gering wie möglich bleibt. Mit modernsten technischen Methoden wie Feuchtigkeitsmessung, UV-Färbemethode oder akustische Verfahren können die Fachleute der Sanag viele Lecks zerstörungsfrei orten. Gestemmt wird im Anschluss daran nur dort, wo es wirklich nötig ist. Die Kosten für die Folgesanierung fallen durch die punktgenaue Ortung der Schadstellen deutlich geringer aus.
Wer im Serviceportal registriert ist, kann einen Schadensfall unbürokratisch online melden und gleich auch Fotos zur Dokumentation hochladen. Um die gesamte Abwicklung kümmert sich ein kompetentes Versicherungsteam in der BWSG. „Erste Frage dabei: Handelt es sich um einen Schadensfall, der von der Gebäudebündelversicherung auch tatsächlich gedeckt ist?“, so Immobilienmanagerin Martina Beyrl. „Ist diese Frage geklärt, begleiten wir den gesamten Schadensprozess – von der Beauftragung der Sanierungsfirmen über die laufende Koordination bis hin zur Mietzinsminderung.“ Die Bewohner der BWSG müssen weder in Vorleistung gehen noch sich um die Details kümmern. „Wir sind bemüht, das beeinträchtigte Wohngefühl auszugleichen, indem wir unseren Bewohner:innen so viel wie möglich abnehmen“, so Beyrl.
Elkes Unachtsamkeit mit dem überlaufenden Badewasser fällt zwar unter Selbstverschulden und die Versicherung würde die Kosten in einem solchen Fall in der Regel nicht übernehmen. Aber bis auf kleine Ausbesserungsarbeiten an der Decke der Nachbarin blieb in diesem Fall alles im Überschaubaren. Und ihre Freundin wird sie künftig erst nach dem wohltuenden Bad zurückrufen – hat sie sich zumindest vorgenommen.

