Vor- und Nachteile gibt es auf beiden Seiten, die persönliche Präferenz und Expertise von Bauexperten sind entscheidend. Allgemein gültige Aussagen sind schwierig. Jedes Altbauhaus muss individuell beurteilt und geeignete Sanierungsmaßnahmen müssen hinsichtlich Kosten und Umfang evaluiert werden. Kostspielige „Überraschungen“ sind nicht auszuschließen. Fördermöglichkeiten gibt es für beide Varianten, vorrangig für thermische und klimarelevante Maßnahmen wie Heizung, Dach- und Wärmeisolierung oder Verglasung.

Neubau – Pro
Die Planung erfolgt weitestgehend nach individuellen Vorstellungen und Präferenzen, es beginnt quasi bei null. Ein „modernes Raumgefühl“ hinsichtlich Größe und Raumhöhe unterscheidet sich maßgeblich von den Bau- und Aufteilungsgepflogenheiten vergangener Jahrzehnte. Sämtliche erforderliche Infrastruktur wird bereits in der Planung berücksichtigt und implementiert. Bausubstanz und Ausstattung sind auf dem neuesten technischen und ökologischen Stand. Die Lebensdauer der unterschiedlichen Komponenten wie Fenster, Böden, Heizung, Elektro- und Sanitäranlagen beträgt im Schnitt je nach Qualitätsanspruch rund 30 bis 50 Jahre, somit ist kein höherer Investitionsbedarf in den nächsten Jahrzehnten erforderlich.
Neubau – Contra
„Bauen“ fällt rechtlich in den unmittelbaren Wirkungsbereich von Gemeinden und deren Bürgermeister:innen. Aufgrund von Bestimmungen wie dem „Räumlichen Leitbild“ oder Festlegungen in verordneten Bebauungsplänen, die zur Sicherstellung siedlungspolitischer Ziele und Interessen dienen, kann es zu maßgeblichen Einschränkungen der individuellen Planungsüberlegungen kommen. Sowohl die Erhaltung eines homogenen, bestandsorientierten Ortsbildes (Dachform, Fassade, Höhenentwicklung etc.) als auch klimarelevante Maßnahmen wie Versiegelungs- oder Grünflächenfaktor können hier regelnd eingreifen. Altbestandssanierung bietet hier mehr Optionen und Gestaltungsspielraum.

Sanierung – Pro
Kostenintensiver, genehmigungspflichtiger Abbruch des Objekts und Bau- bzw. Reststoffentsorgung entfallen ganz oder teilweise. Je nach Zustand des Objekts hohe Flexibilität bei der Wahl der erforderlichen oder gewünschten Sanierungsmaßnahmen, von der umfassenden Kernsanierung bis zur Modernisierung und einer (vorrangig) rein optischen Renovierung und Revitalisierung. Für Menschen mit einem Faible für „altes Gemäuer“ und historische Bauästhetik. Bestandsnutzung bedeutet Vermeidung von zusätzlichem Flächenverbrauch. Spezielle Bundes- und Landesförderprogramme für Sanierungen attraktivieren zudem Bestandslösungen. Ökologischer Fußabdruck bei Sanierung meist deutlich kleiner. Für Bestandsobjekte vor 1970 gelten bezüglich Umbau, Erweiterung und Sanierung weniger restriktive Bauvorschriften und Normen.
Sanierung – Contra
Flexible Raumaufteilung stark eingeschränkt. Vorhandene Nutzungszuweisung (Bad, Küche) oft nicht mehr zeitgemäß. Qualität der Bausubstanz, speziell aus der Nachkriegszeit (1950er- und 60er-Jahre) zumeist deutlich schlechter. Allfällige Zubauten wie Wintergärten oder Garage erfordern eigene baurechtliche Betrachung bzw. sind in der nachträglichen Errichtung oft unverhältnismäßig teurer. Projektbezogene Kosten selbst bei Totalsanierung annähernd auf dem Niveau eines Neubaus. Verdeckte Mängel (unzureichende Drainagierung, Schimmel und Feuchte, marode tragende Mauer- und Stützelemente) nicht immer gleich erkennbar. Wenn keine umfassende Kernsanierung erfolgt, sollte man höhere laufende Instandhaltungskosten unbedingt einkalkulieren.
Die zuständigen Fach- und Förderstellen der Länder und viele Gemeinden stellen zumeist auch online umfassende Informationsmaterialien und Leitfäden für Gebäudeneubau bzw. Sanierung zur Verfügung. Baurechtliche Erfordernisse in kommunalen Bauleitfäden sind eine wertvolle ergänzende Unterstützung bei Bauvorhaben. Informationen zu Förderungen sind auf den Websites der jeweiligen Landesregierungen verfügbar, Beratungstermine mit Expert:innen empfehlenswert.