Gretls gute Gründe

Ein Interview mit den Planerinnen der Wohnanlage im Stadtquartier der Berresgasse.

Wie viel Quadratmeter dürfen bebaut werden, innerhalb welcher Linie darf man bauen und wie hoch? Die Architektin DI Katja Lederer und Alexandra Reinsperger-Bakkouri von der ss|plus-architektur ZT GmbH geben Aufschluss über die Planung der Wohnhausanlage Gretls Garten in Wien-Donaustadt.

In Summe sind es bei Gretls Garten vier Gebäude geworden – zwei niedrige und zwei höhere.

 

Welche Überlegungen stehen ganz am Anfang bei der Planung eines neuen Objekts bzw. Projekts?

Katja Lederer: Da sind wir mit verschiedenen Aufgaben konfrontiert: Der Bauherr hat seine Wünsche und Vorgaben, es gibt vordefinierte Flächenwidmungen und rechtliche Rahmenbedingungen. Das trifft auch auf den Bauplatz und die Lage zu. Städtebauliche Überlegungen stehen am Beginn der Entwurfsideen. Hinzu kommen, besonders im geförderten Wohnbau, soziale und Umweltthemen. Aktuelle Themen rund ums Bauen wie die Energieversorgung, wo macht man zum Beispiel die Eingänge von Häusern, wo eignen sich die Gemeinschaftsräume und Terrassen. Es ist auch ein Unterschied, ob die Projekte für Anleger oder für die Eigennutzung gebaut werden.

Die Architektin DI Katja Lederer (r.) und Alexandra Reins- perger-Bakkouri von der ss|plus-architektur ZT GmbH. © Matthias Koller

Gretls Garten sind ja frei finanzierte Eigentumswohnungen. Welche Überlegungen waren das in diesem Fall – worauf wurde besonderes Augenmerk gelegt?

Alexandra Reinsperger-Bakkouri: Bei Gretls Garten mussten wir aufgrund der städtebaulichen Vorgaben überlegen, wo wir die Hochpunkte, also die höchsten Punkte der Gebäude setzen und wie man die Stiegenhäuser positioniert. Die Flächenwidmung hat niedrige Bauteile definiert – nämlich zwei- und viergeschossig. Zwei Bauteile davon durften höher sein. Da war noch mit die Überlegung, ob die Gebäude zentral oder am Rande stehen sollen. Eine wichtige Entwurfsidee bestand darin, dass die Baukörper in der Mitte einen zentralen Hof bilden und die Zugänge der Stiegenhäuser sich im Inneren der Höfe befinden sollten, sodass sich die Bewohner:innen immer wieder begegnen. Jeder, der raus- oder reingeht, muss über den Hof. Diese „halbprivate“ Umgebung soll auch mehr zum Vernetzen anregen und die Kommunikation fördern. Der Gemeinschaftsraum ist ebenfalls angrenzend zum Hof im Erdgeschoss angesiedelt. In Summe sind es bei Gretls Garten vier Gebäude geworden – zwei niedrige und zwei höhere. Der Kostenfaktor hat im Entwurf auch eine Rolle gespielt, daher haben wir bei den niedrigeren Geschossen auf einen Aufzug verzichtet. Die anderen Baukörper verfügen über ein großzügig gestaltetes Stiegenhaus. Die Balkone werden mit Pflanztrögen ausgestattet und die Balkongeländer mit den Sichtlöchern sind auch ganz speziell. Da freuen wir uns, dass diese von uns gewünschte Gestaltung umgesetzt wurde.

Wie viel freie Hand man tatsächlich hat, ergibt sich dann aus den Vorgaben.

Inwiefern hat man als Architekt:in bei der Planung freie Hand und inwiefern muss man sich an gewisse Vorgaben halten? Können Sie Beispiele dafür aufzählen?

Lederer: Da gibt es natürlich viele Vorgaben – Bauordnungen, bautechnische Richtlinien und ÖNORMEN, gewünschte Wohnungsgrößen und der Wohnungsmix. Wie viel freie Hand man tatsächlich hat, ergibt sich dann aus den Vorgaben. Es ist dann so, als ob man ein großes Puzzle zusammenstellt. Nicht einfach, aber spannend.

Bei der Gleichenfeier im September 2023 konnten die Gäste das Objekt besichtigen. Mittlerweile sind die Bauarbeiten weit fortgeschritten. © Traunfellner/Film Pilot

Mit dem Fortschreiten des Projekts werden die Überlegungen immer detaillierter –bis hin zur Auswahl von zum Beispiel Bodenbelägen oder Türgriffen. Oftmals ist es ein anstrengender Prozess, alle Vorgaben und Bedürfnisse unter einen Hut zu bringen, aber auch zufriedenstellend, wenn das Projekt Gestalt annimmt.

 Macht es einen Unterschied beim Planen der Grundrisse, ob man frei finanziertes Eigentum oder geförderte Wohnungen errichtet? Falls ja, wodurch unterscheidet sich die Planungsphase?
Reinsperger-Bakkouri: Da gibt es natürlich Unterschiede. Im geförderten Wohnbau wird unmittelbar für die Eigennutzung gebaut, was im frei finanzierten Wohnbau nicht immer der Fall ist – Stichwort Anlegerwohnungen. Daher wird bei geförderten Wohnbauten oft mehr Augenmerk auf gemeinschaftlich genutzte Räume und Freiräume gelegt.

Soziale Nachhaltigkeit ist ein großes Thema, ebenso wie Ökologie. Die Wohnungsgrundrisse sind meist kompakt, um leistbares Wohnen zu ermöglichen. Bei vielen Projekten gibt es spezielle Themen, die sich auch in den Wohnungsgrundrissen und Typen widerspiegeln – Wohnen für Alleinerziehende, Generationenwohnen, Partizipationsprojekte etc.

Im frei finanzierten Wohnbau gibt es ebenfalls unterschiedliche Anforderungen und je nach Nutzergruppen (Anlegerwohnungen, frei finanzierte Eigentums- oder Mietwohnungen usw.) wird im Entwurf und der Planung darauf reagiert.

Wer neugierig auf Gretls Garten geworden ist – auf berresgasse.bwsg.at finden sich diesbezüglich weitere Informationen. Die Wohnungen können bereits angekauft werden und sind im Herbst beziehbar.

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