Auf der sicheren Seite

Alles, was Sie über eine Haushalts- versicherung wissen sollten.

Welche Schäden sind mit einer Haushaltsversicherung gedeckt?

Es gibt wichtige Bereiche, die den Kern jeder Haushaltsversicherung bilden – das sind Schäden am Besitz des Bewohners durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch (abschließbare Keller- und Fahrradabteile sind nicht immer oder mit einer geringen Versicherungssumme eingeschlossen), Glasschäden.

Ein wesentlicher Baustein ist auch die Haftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer, Gatten und/oder Lebensgefährten und Kinder bis 18 (oder 24–26, wenn sie studieren). Es gibt Bereiche, die von vielen Versicherungen gedeckt sind und schwer vollständig aufgezählt werden können; z.B. Beraubung außerhalb der Wohnung, Diebstahl aus der Wohnung, Schäden bei Transport von Wohnungsinhalten usw.

Wenn in meine Wohnung eingebrochen wird, sind in der Haushaltsversicherung auch Kunstgegenstände abgedeckt?

Kunstgegenstände oder überhaupt Werte, die nicht alltäglich sind (Münzsammlungen, Briefmarkensammlungen etc.), sollte man immer in der Haushaltsversicherung besonders anführen – dann ist die Frage der Deckung auch kein Problem.

„Wertgegenstände sollten immer dokumentiert werden.“

Ist mein Fahrrad, welches im Fahrradkeller des Hauses steht, auch bei Diebstahl versichert?

In den meisten Fällen schon. Das hängt halt auch wieder von der konkreten Haushaltsversicherung ab. In den letzten Jahren sind die Fahrräder auch immer teurer geworden – besonders auch wegen der E-Bikes. Da sind sicherlich sehr viele nicht genügend gedeckt. Oftmals sind da die Versicherungssummen mit 1.000–1.500 Euro limitiert. Das Fahrrad muss allerdings mit einem Fahrradschloss versperrt sein. Es ist auch wichtig, sich die Rahmennummern der Fahrräder zu notieren.

Wie melde ich korrekt einen Schaden? Ist beispielsweise bei Einbruch eine Anzeige bei der Schadensmeldung erforderlich? Habe ich auch zeitliche Vorgaben, bis wann der Schaden zu melden ist? Was ist z.B., wenn von meinem Schmuck eine Rechnung nicht mehr vorhanden ist?

Bei einem Einbruch (auch nur einem versuchten) ist immer auch eine polizeiliche Meldung nötig und diese hat unmittelbar nach dem Entdecken des Einbruchs zu passieren. Rechnungen sind von besonderem Vorteil. Aber wenn Sie keine haben (Schmuck als Geschenk etc.), dann ist es zumindest sehr vorteilhaft, wenn es Fotos davon gibt. Solche Wertgegenstände sollten immer dokumentiert werden.

Ist mein Hund bei der Haushaltsversicherung mitversichert oder ist dieser extra zu versichern? Sind Tiere wie z.B. Fische im Aquarium oder Katzen, Meerschweinchen mitversichert?

Hunde sollten immer eine Hundehaftpflichtversicherung haben. Manche Versicherungen haben automatisch einen Hund in der Haushaltsversicherung mitversichert, andere nicht. Haftpflichtversichern kann man eigentlich nur Hunde und Pferde; Katzen, Meerschweinchen etc. nicht. Aquarien hingegen sind oft versichert, sollten diese kaputtgehen und einen entsprechenden Wasserschaden verursachen. Sollte das Tier aber selbst einen monetären Wert darstellen, ist dieser nicht in einer herkömmlichen Haushaltsversicherung eingeschlossen.

Angenommen ich ziehe aus meiner Wohnung aus, kann ich dann die Haushaltsversicherung mitnehmen?

Eine Haushaltsversicherung ist an die Person gebunden, nicht an die Wohnung, d.h., wenn Sie ausziehen, müssen Sie die Versicherung aktiv kündigen, um sie zu beenden. Wollen Sie die Haushaltsversicherung wegen Umzugs kündigen, müssen Sie das tun, bevor Sie auf die neue Adresse gemeldet sind. Damit das Versicherungsunternehmen die Kündigung aber durchführen kann, benötigt es den neuen Meldezettel. In der Praxis bedeutet das, Sie müssen das Versicherungsunternehmen zwei Mal deswegen kontaktieren. Normalerweise erledigt aber so etwas Ihr Versicherungsbetreuer. Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, muss jede Haushaltsversicherung angepasst werden. Normalerweise ändert sich auch die Größe der Wohnung. Ein Umzug sollte immer zu einer Kontaktaufnahme mit dem Versicherungsbetreuer führen.

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